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    DE-BGSRESOFFBPR_SERNANO

    DE-BGSRESOFFBPR_SERNANO — Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Grenzschutzoffiziere der Reserve

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    BGSResOffBPräsErnAnO 1973-09-27 BGBl I 1973, 1465 Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Grenzschutzoffiziere der Reserve (+++ Textnachweis ab: 13.10.1973 +++) BGSResOffBPräsErnAnO Eingangsformel Auf Grund des § 55 Abs. 1 des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz vom 18. August 1972 (BGBl. I S. 1834) ordne ich an: BGSResOffBPräsErnAnO Art 1 (1) Ich übertrage das Recht zur Ernennung und Entlassung aller Grenzschutzoffiziere der Reserve bis zum Oberst i. BGS der Reserve dem Bundesminister des Innern. (2) Der Bundesminister des Innern kann diese Befugnis bis zur Ernennung und Entlassung der Oberleutnante i. BGS der Reserve auf die ihm unmittelbar nachgeordneten Behörden weiter übertragen. BGSResOffBPräsErnAnO Art 2 Die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen erläßt der Bundesminister des Innern. BGSResOffBPräsErnAnO Art 3 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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