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DE-BEAMTZUST_ANO
DE-BEAMTZUST_ANO — Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Beamtenrechts auf den Generaldirektor der Deutschen Bibliothek
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BeamtZustÜAnO 1987-01-28 BGBl I 1987, 522 Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des
Beamtenrechts auf den Generaldirektor der Deutschen Bibliothek
(+++ Textnachweis ab: 12.2.1987 +++)
BeamtZustÜAnO
I.
Hiermit übertrage ich auf den Generaldirektor der Deutschen Bibliothek, soweit er nicht selbst betroffen ist, 1. die Zuständigkeit zur Entscheidung über Widersprüche gegen den Erlaß oder die Ablehnung eines Verwaltungsaktes oder gegen die Ablehnung eines Anspruchs auf den Gebieten des Besoldungs-, Reisekosten-, Umzugskosten- und Beihilfenrechts sowie auf den Gebieten Arbeitszeit, Anordnung, Genehmigung und Ausgleich von Mehrarbeit (§ 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 - BGBl. I S. 462); 2. die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis (§ 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 - BGBl. I S. 479).
BeamtZustÜAnO
II.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats kann sich im Einzelfall die Ausübung seiner Befugnisse als oberste Dienstbehörde vorbehalten.
BeamtZustÜAnO
III.
Die Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
BeamtZustÜAnO
Schlußformel
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Deutschen Bibliothek
