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    DE-BEAMTHAFTJPNBEK — Bekanntmachung über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten gegenüber den Angehörigen von Japan

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    BeamtHaftJPNBek 1961-09-05 BGBl I 1961, 1655 Bekanntmachung über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten gegenüber den Angehörigen von Japan (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) BeamtHaftJPNBek (XXXX) Auf Grund des § 7 des Gesetzes über die Haftung des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910 (Reichsgesetzbl. S 798) wird bekanntgemacht, daß durch die Gesetzgebung von Japan die Gegenseitigkeit insoweit verbürgt ist, als die Amtspflichtverletzung nach der Verkündung dieser Bekanntmachung begangen worden ist. Der Bundesminister der Justiz

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