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    DE-BEAMTHAFTGRCBEK

    DE-BEAMTHAFTGRCBEK — Bekanntmachung über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten gegenüber den Angehörigen des Königreichs Griechenland

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    BeamtHaftGRCBek 1957-05-31 BGBl I 1957, 607 Bekanntmachung über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten gegenüber den Angehörigen des Königreichs Griechenland (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) BeamtHaftGRCBek (XXXX) Auf Grund des § 7 des Gesetzes über die Haftung des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910 (Reichsgesetzbl. S. 798) wird bekanntgemacht, daß durch das am 23. Februar 1946 in Kraft getretene Zivilgesetzbuch von Griechenland und das Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch die Gegenseitigkeit verbürgt ist. Der Bundesminister der Justiz

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