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    DE-BEAMTHAFTFRABEK

    DE-BEAMTHAFTFRABEK — Bekanntmachung über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten gegenüber den Angehörigen der Französischen Republik

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    BeamtHaftFRABek 1961-09-28 BGBl I 1961, 1855 Bekanntmachung über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten gegenüber den Angehörigen der Französischen Republik (+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) BeamtHaftFRABek (XXXX) Auf Grund des § 7 des Gesetzes über die Haftung des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910 (Reichsgesetzbl. S. 798) wird bekanntgemacht, daß durch die Gesetzgebung der Französischen Republik die Gegenseitigkeit verbürgt ist. Der Bundesminister der Justiz

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